Kinderladen

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Rahmenbedingungen

§ 19 Gebühren für die Benutzung von Kindergärten und Tageseinrichtungen
Gebühren für die Benutzung von Kindergärten und Tageseinrichtungen nach dem Kindergartengesetz (Elternbeiträge) können so bemessen werden, dass der wirtschaftlichen Belastung durch den Besuch der Einrichtung sowie der Zahl der Kinder in der Familie angemessen Rechnung getragen wird.


  • Kindertagesstättenverordnung - KiTaVO Verordnung des Kultusministeriums BaWü über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.


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